Das Ziel

Die mängelfreie, baurechtliche Sachverständigenprüfung
  • nach Landesbau­ordnung (LBO)

  • nach VdS Richtlinien

  • Hierbei Erstprüfungen und wieder­kehrende Prüfungen von:

    • Lüftungs­anlagen mit Brand­schutz­klappen
    • CO-Warnanlagen
    • Rauch- / Wärmeab­zugsanlagen (natür­liche und maschi­nelle)
    • Überdruck­lüftungs­anlagen (RDA) in Sicher­heits­treppen­räumen
    • Selbst­tätige Feuerlösch­anlagen (Sprinkler, Gas, Hoch­druck­nebel)
    • Nicht selbst­tätige Feuer­lösch­anlagen (Wand­hydranten)
    • Brand­schutz Prü­fungen nach LAR (Leitungs­anlagen Richt­linien)
    • Energe­tische Inspektion von Lüftungs­anlagen (ENEV)
    • Brand­fallsteuer- und Entrauchungs-Matrixen.

Was

Gewerke
  • Lüftung
  • Rauchableitung
  • Heizung
  • Sanitär
  • Kälte
  • Sprinkler
  • Wandhydranten
  • Druckbelüftung
  • Elektrotechik
  • Meß-und Regeltechnik (MSR)
  • Brandfallsteuermatrix (BMA/MSR)
  • Tore / Türen und Feststellanlagen (GEZE, Hekatron)

Wo

Objektarten
  • Wohnungsbau
  • Büro –und Geschäftshäuser
  • Ämter und Verwaltung
  • Einkaufszentren
  • Banken, Sparkassen, Versicherungen
  • Krankenhäuser
  • Schulen
  • Theater und Mehrzweckhallen
  • Kinozentren
  • Hotels und Restaurants
  • Parkhäuser
  • Hochhäuser
  • Industrie, Lagerung und Produktion

Wie

Vorprüfungen und Beratungen

Insbesondere bei den abschließenden Prüfungen wird im zunehmenden Maße deutlich, dass die Vielzahl der Vorschriften und Bestimmungen zu Verunsicherungen und Missverständnissen führen. Die Folgen sind überzogene oder falsche Vorgaben. Es führt zu erhöhten Kosten und nicht mehr behebbaren Mängeln und Gewährleistungsansprüchen. Vorbeugend stehen wir hier frühzeitig vorprüfend und beratend unserem Auftraggeber zur Seite:

Erarbeitung von Konzepten und Vorprüfungen im baurechtlichen Genehmigungsverfahren zur:

  • Garagen­verordung – GaVO

    Die Garagen­verordnung enthält Vor­schriften für den Bau und den Betrieb von Garagen und Stell­plätzen.

  • Verkaufs­stätten­verordnung – VkVO

    Verkaufs­stätten sind Gebäude oder Gebäude­teile, die ganz oder teilweise dem Verkauf von Waren dienen, mindestens einen Verkaufs­raum haben und keine Messe­bauten sind.

  • Versammlungs­stätten­verordnung – VstättVO

    Versammlungs­stätten sind Gebäude mit (Versammlungs-)­Räumen für mehr als 200 Personen, wenn die Versammlungs­räume gemein­same Rettungs­wege haben.

  • Hochhaus Richtlinie – HHR

    Als Hoch­häuser gelten Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthalts­raumes mehr als 22 Meter über der fest­gelegten Gelände­oberfläche liegt.

Durchführen von Vorprüfungen im Genehmigungs Verfahren zum Lüftungsgesuch.
Abstimmungsgespräche mit dem Bauherren bzw. seinem Vertreter, TGA-Planer, VdS, Behörden und ggf. Nachunternehmen.
Durchsicht, Prüfung und Bewertung der Ausführungspläne.

Mit

Baubegleitender Betreuung (Qualitäts Controlling)

Das rechtzeitige Hinzuziehen unserer Sachverständigen, bereits im Stadium der Erstellung hat bei den von uns betreuten Projekten zu erheblichen Einsparungen bei gleichzeitiger Einhaltung aller baurechtlichen Forderungen und Vorschriften geführt. Hierzu gehören:

  • Koordinationsgespräche auf der Baustelle z. B. mit der Bauleitung, Planern und Sachverständigen anderer Gewerke, ausführenden Firmen und Baubehörden
  • Baubegleitende Planungsunterstützung
  • Baustellenbesichtigung und Überprüfung des Ausführungsstandes bezüglich der Übereinstimmungen mit gesetzlichen Vorschriften